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Berufsrecht und Marktzugang

Diskussion Berufsrecht und Marktzugang

20. März 2019, 14:30 Uhr

Im Rahmen der von der Bundesregierung bereits 2017 angekündigten Verwaltungsvereinfachung ist geplant, die Voraussetzungen für das Sammeln und Behandeln von Abfällen zu erleichtern. So soll unter anderem der § 24a AWG umgestaltet werden und das Erfordernis eines Zwischenlagers als Voraussetzung für das Sammeln nicht gefährlicher Abfälle fallen.

Die Liberalisierung stößt aber nicht nur auf Zustimmung. Kann in Zukunft jeder Kehrdienst oder Entrümpler unbeschränkt Entsorgungsdienstleitungen anbieten? Wird es dadurch zu Qualitätsverlusten kommen? Die Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft veranstaltet daher am 20. März 2019 eine Diskussion über Fragen des Berufsrechts und des Marktzugangs. Die Sicherung der Qualität in der Abfallwirtschaft ist uns dabei ebenso wichtig wie die geplante Entschärfung des § 24a AWG oder die Frage wer in Zukunft als Abfallersterzeuger gelten soll. Bis jetzt haben Sektionschef DI Christian Holzer (BMNT), DI Martin Car (BRV), DI Walter Scharf (ÖWAV) und Mag. Daisy Kroker (VOEB) ihr Kommen zugesagt.

Die Diskussion findet am Mittwoch, den 20. März 2019, ab 14:30 Uhr in den Räumlichkeiten der Anwaltssozietät Draskovits Unger, Amerlingstraße 19, 1060 Wien (gegenüber der U3-Station Neubaugasse) statt. Bereits ab 13:30 Uhr lädt der Verein zu einem Mittagsbuffet.

DI Christian Holzer (BMNT)

DI Christian Holzer
(BMNT)

DI Walter Scharf (ÖWAV)

DI Walter Scharf 
(ÖWAV)

Mag. Daisy Kroker (VOEB)

Mag. Daisy Kroker 
(VOEB)

DI Alois Fürnkranz (GÖA und VOEB)

DI Alois Fürnkranz 
(GÖA und VOEB)

DI Mag. Thomas Kasper (GÖA und BRV)

DI Mag. Thomas Kasper 
(GÖA und BRV)

Ing. Gerhard Schauerhuber (GÖA und WKO)

Ing. Gerhard Schauerhuber
(GÖA und WKO)

DI Martin Car (BRV)

DI Martin Car
(BRV)

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Generalversammlung

Generalversammlung

Generalversammlung am 24. Jänner 2019 um 16:00 Uhr

Neujahrsempfang am am 24. Jänner 2019 um 18:00 Uhr

Neujahrsempfang

Ort:   Restaurant Felmayer
          
Neukettenhoferstraße 2-8
          2320 Schwechat

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Ganslessen

Ganslessen

15. November 2018, um 18 Uhr

Ort:                                          Restaurant Felmayer, Neukettenhofer Straße 2-8, 2320 Schwechat

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Besprechung Abfallsammlung

Abfallsammlung und –behandlung ohne AWG-Berechtigung

11.10.2018 um 15 Uhr

Allgemeine Informationen über das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, da immer mehr Unternehmen Abfälle ohne die notwendigen Genehmigungen sammeln und der Verbleib oft ungeklärt ist.

Ort:                                         Restaurant Felmayer, Neukettenhofer Straße 2-8, 2320 Schwechat

Vortragende:                         Rechtsanwalt Mag. Martin Unger, Vereinssekretär Roman Rusy

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Jour fixe mit Mag. Martin Unger und Mag. Peter Hössl

Jour fixe: Judikatur zu AWG und Recycling-BaustoffVO

7. Mai 2018 um 14 Uhr

Ort: DRASKOVITS UNGER Rechtsanwälte GmbH
Amerlingstraße 19
1060 Wien

Zusammenfassung: 

Zahl und Umfang der, für die Abfallwirtschaft relevanten, gesetzlichen Vorschriften nehmen laufend zu. Dazu ein plakatives Beispiel: Der Kodex des Umweltrechts hatte 1994 eine Dicke von 3,4 cm, 2004 waren es 4,4 cm, 2009 dann 5 cm und 2016 bereits 5,4 cm.

Die Vollzugsbehörden konzentrieren sich auf große und mittlere Unternehmen. Ob aus Mangel an qualifiziertem Personal oder Bequemlichkeit, sei dahingestellt. Kleine Firmen bleiben oft unterhalb des Radars der Behörden und verzerren den Markt.

Die österreichische Eigenart, dass etwas nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird, gilt in der Abfallwirtschaft nicht mehr. Die Rechtsprechung ist restriktiv geworden. Die vorgeworfenen Tatbestände sind schnell erfüllt, auch wenn die Auswirkungen der Tat gering sind. Spezialität des Abfallrechtes ist, dass auch unbedeutende Verwaltungsübertretungen oder lässliche Formmängel durch Anwendung des ALSAG steuerliche Folgen nach sich ziehen können, die nicht selten die Existenz der Unternehmen bedrohen.

Mag. Peter Hössl und Mag. Martin Unger

Vortragende: Mag. Peter Hössl und Mag. Martin Unger

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Neujahrsempfang

Neujahrsempfang

am 18. Jänner 2018 um 18 Uhr

 

Ort:   Restaurant Felmayer
          
Neukettenhoferstraße 2-8
          2320 Schwechat

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Workshop Verordnung zur Einführung des Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“

Workshop Verordnung zur Einführung des Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“

16. November 2017 um 14:30 Uhr

EU-Verordnung zur Einführung des Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“

Ort: ABW Abbruch-, Boden- und Wasserreinigungsges.m.b.H, Ailecgasse 38, 1110 Wien

Inhalt: 

Der Anhang III der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG legt die gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen fest. Jetzt gibt es dazu eine wichtige Ergänzung. Die am 8. Juni 2017 veröffentlichte EU-Verordnung 2017/997 des Rates definiert nun das Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“. Bewertet werden bei diesem Kriterium ozonschädigende und wassergefährdende Stoffe. Die neue Rechtsvorschrift ist ab 5. Juli 2018 auch in Österreich unmittelbar anzuwenden. Betroffen davon sind alle Unternehmen, bei denen Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften anfallen können sowie Unternehmen, die Einstufungen von Abfällen vornehmen. Ab diesem Zeitpunkt muss dann bei Abfällen erforderlichenfalls die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 geprüft werden.

Im Workshop sollen die EU-Verordnung 2017/997 zur Beurteilung des neuen Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“ vorgestellt und die möglichen Auswirkungen auf die Branche diskutiert werden.

Vortragende: DI Dr. Jutta Kraus

Sachverständige, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung V/6 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beurteilung“; aktueller Tätigkeitsbereich: Verwertung von Baurestmassen und Aushubmaterialien, Abfallbeurteilung, Abfallzuordnung, Abfallausstufung, nationale und europäische Abfallnormung
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Workshop Recycling-BaustoffVO

Workshop Recycling-BaustoffVO

11. September 2017 um 14:30 Uhr

Recycling-BaustoffVO
Entwurf des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2017

Ort: ABW Abbruch-, Boden- und Wasserreinigungsges.m.b.H, Ailecgasse 38, 1110 Wien

Inhalt: Recycling-BaustoffVO:

  • Rückbau
  • Auslegung §10a (Verwertung vor Ort) 
  • Qualität von Materialien zur Substratherstellung
  • Entwurf des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2017: 
  • Rekultivierung/Untergrundverfüllung
  • Herstellung von Recycling-Baustoffen aus nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial
  • Umgang mit verunreinigtem Aushubmaterial
  • Kleinmengenregelung
  • Sonderregelung Bachsedimente/Geschieberäumgut
DI Roland Starke

Vortragender: DI Roland Starke 

Sachbearbeiter im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung V/6 „Abfallvermeidung, -verwertung und –beurteilung“, Schwerpunktthemen Verwertung, Untersuchung und Deponierung von mineralischen Baurestmassen und Aushubmaterialien; u. a. Mitarbeit an der Deponieverordnung 2008 (insbesondere Abfalluntersuchungsverfahren), Erarbeitung der Novelle 2014 zur Deponieverordnung 2008, Überarbeitung der Verwertungsvorgaben zur Verwertung von Bodenaushubmaterialien im Zuge der Erstellung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2011 und 2017 und Mitarbeit an der „Recycling-Baustoffverordnung 2015“