Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft Schutzverband gegen Umweltkriminalität
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Workshop Verordnung zur Einführung des Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“

Workshop Verordnung zur Einführung des Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“

16. November 2017 um 14:30 Uhr

EU-Verordnung zur Einführung des Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“

Ort: ABW Abbruch-, Boden- und Wasserreinigungsges.m.b.H, Ailecgasse 38, 1110 Wien

Inhalt: 

Der Anhang III der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG legt die gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen fest. Jetzt gibt es dazu eine wichtige Ergänzung. Die am 8. Juni 2017 veröffentlichte EU-Verordnung 2017/997 des Rates definiert nun das Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“. Bewertet werden bei diesem Kriterium ozonschädigende und wassergefährdende Stoffe. Die neue Rechtsvorschrift ist ab 5. Juli 2018 auch in Österreich unmittelbar anzuwenden. Betroffen davon sind alle Unternehmen, bei denen Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften anfallen können sowie Unternehmen, die Einstufungen von Abfällen vornehmen. Ab diesem Zeitpunkt muss dann bei Abfällen erforderlichenfalls die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 geprüft werden.

Im Workshop sollen die EU-Verordnung 2017/997 zur Beurteilung des neuen Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“ vorgestellt und die möglichen Auswirkungen auf die Branche diskutiert werden.

Vortragende: DI Dr. Jutta Kraus

Sachverständige, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung V/6 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beurteilung“; aktueller Tätigkeitsbereich: Verwertung von Baurestmassen und Aushubmaterialien, Abfallbeurteilung, Abfallzuordnung, Abfallausstufung, nationale und europäische Abfallnormung
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Workshop Recycling-BaustoffVO

Workshop Recycling-BaustoffVO

11. September 2017 um 14:30 Uhr

Recycling-BaustoffVO
Entwurf des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2017

Ort: ABW Abbruch-, Boden- und Wasserreinigungsges.m.b.H, Ailecgasse 38, 1110 Wien

Inhalt: Recycling-BaustoffVO:

  • Rückbau
  • Auslegung §10a (Verwertung vor Ort) 
  • Qualität von Materialien zur Substratherstellung
  • Entwurf des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2017: 
  • Rekultivierung/Untergrundverfüllung
  • Herstellung von Recycling-Baustoffen aus nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial
  • Umgang mit verunreinigtem Aushubmaterial
  • Kleinmengenregelung
  • Sonderregelung Bachsedimente/Geschieberäumgut
DI Roland Starke

Vortragender: DI Roland Starke 

Sachbearbeiter im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung V/6 „Abfallvermeidung, -verwertung und –beurteilung“, Schwerpunktthemen Verwertung, Untersuchung und Deponierung von mineralischen Baurestmassen und Aushubmaterialien; u. a. Mitarbeit an der Deponieverordnung 2008 (insbesondere Abfalluntersuchungsverfahren), Erarbeitung der Novelle 2014 zur Deponieverordnung 2008, Überarbeitung der Verwertungsvorgaben zur Verwertung von Bodenaushubmaterialien im Zuge der Erstellung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2011 und 2017 und Mitarbeit an der „Recycling-Baustoffverordnung 2015“