Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft Schutzverband gegen Umweltkriminalität

Workshop Verordnung zur Einführung des Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“

16. November 2017 um 14:30 Uhr

EU-Verordnung zur Einführung des Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“

Ort: ABW Abbruch-, Boden- und Wasserreinigungsges.m.b.H, Ailecgasse 38, 1110 Wien

Inhalt: 

Der Anhang III der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG legt die gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen fest. Jetzt gibt es dazu eine wichtige Ergänzung. Die am 8. Juni 2017 veröffentlichte EU-Verordnung 2017/997 des Rates definiert nun das Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“. Bewertet werden bei diesem Kriterium ozonschädigende und wassergefährdende Stoffe. Die neue Rechtsvorschrift ist ab 5. Juli 2018 auch in Österreich unmittelbar anzuwenden. Betroffen davon sind alle Unternehmen, bei denen Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften anfallen können sowie Unternehmen, die Einstufungen von Abfällen vornehmen. Ab diesem Zeitpunkt muss dann bei Abfällen erforderlichenfalls die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 geprüft werden.

Im Workshop sollen die EU-Verordnung 2017/997 zur Beurteilung des neuen Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“ vorgestellt und die möglichen Auswirkungen auf die Branche diskutiert werden.

Vortragende: DI Dr. Jutta Kraus

Sachverständige, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung V/6 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beurteilung“; aktueller Tätigkeitsbereich: Verwertung von Baurestmassen und Aushubmaterialien, Abfallbeurteilung, Abfallzuordnung, Abfallausstufung, nationale und europäische Abfallnormung