Ganslessen
15. November 2018, um 18 Uhr
Ort: Restaurant Felmayer, Neukettenhofer Straße 2-8, 2320 Schwechat
11.10.2018 um 15 Uhr
Allgemeine Informationen über das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, da immer mehr Unternehmen Abfälle ohne die notwendigen Genehmigungen sammeln und der Verbleib oft ungeklärt ist.
Ort: Restaurant Felmayer, Neukettenhofer Straße 2-8, 2320 Schwechat
Vortragende: Rechtsanwalt Mag. Martin Unger, Vereinssekretär Roman Rusy
7. Mai 2018 um 14 Uhr
Ort: DRASKOVITS UNGER Rechtsanwälte GmbH
Amerlingstraße 19
1060 Wien
Zusammenfassung:
Zahl und Umfang der, für die Abfallwirtschaft relevanten, gesetzlichen Vorschriften nehmen laufend zu. Dazu ein plakatives Beispiel: Der Kodex des Umweltrechts hatte 1994 eine Dicke von 3,4 cm, 2004 waren es 4,4 cm, 2009 dann 5 cm und 2016 bereits 5,4 cm.
Die Vollzugsbehörden konzentrieren sich auf große und mittlere Unternehmen. Ob aus Mangel an qualifiziertem Personal oder Bequemlichkeit, sei dahingestellt. Kleine Firmen bleiben oft unterhalb des Radars der Behörden und verzerren den Markt.
Die österreichische Eigenart, dass etwas nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird, gilt in der Abfallwirtschaft nicht mehr. Die Rechtsprechung ist restriktiv geworden. Die vorgeworfenen Tatbestände sind schnell erfüllt, auch wenn die Auswirkungen der Tat gering sind. Spezialität des Abfallrechtes ist, dass auch unbedeutende Verwaltungsübertretungen oder lässliche Formmängel durch Anwendung des ALSAG steuerliche Folgen nach sich ziehen können, die nicht selten die Existenz der Unternehmen bedrohen.
Vortragende: Mag. Peter Hössl und Mag. Martin Unger
am 18. Jänner 2018 um 18 Uhr
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| Ort: Restaurant Felmayer |
16. November 2017 um 14:30 Uhr
EU-Verordnung zur Einführung des Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“
Ort: ABW Abbruch-, Boden- und Wasserreinigungsges.m.b.H, Ailecgasse 38, 1110 Wien
Inhalt:
Der Anhang III der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG legt die gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen fest. Jetzt gibt es dazu eine wichtige Ergänzung. Die am 8. Juni 2017 veröffentlichte EU-Verordnung 2017/997 des Rates definiert nun das Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“. Bewertet werden bei diesem Kriterium ozonschädigende und wassergefährdende Stoffe. Die neue Rechtsvorschrift ist ab 5. Juli 2018 auch in Österreich unmittelbar anzuwenden. Betroffen davon sind alle Unternehmen, bei denen Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften anfallen können sowie Unternehmen, die Einstufungen von Abfällen vornehmen. Ab diesem Zeitpunkt muss dann bei Abfällen erforderlichenfalls die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 geprüft werden.
Im Workshop sollen die EU-Verordnung 2017/997 zur Beurteilung des neuen Gefährlichkeitskriteriums HP 14 „ökotoxisch“ vorgestellt und die möglichen Auswirkungen auf die Branche diskutiert werden.
Vortragende: DI Dr. Jutta Kraus
| Sachverständige, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung V/6 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beurteilung“; aktueller Tätigkeitsbereich: Verwertung von Baurestmassen und Aushubmaterialien, Abfallbeurteilung, Abfallzuordnung, Abfallausstufung, nationale und europäische Abfallnormung |
11. September 2017 um 14:30 Uhr
Recycling-BaustoffVO
Entwurf des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2017
Ort: ABW Abbruch-, Boden- und Wasserreinigungsges.m.b.H, Ailecgasse 38, 1110 Wien
Inhalt: Recycling-BaustoffVO:
Vortragender: DI Roland Starke
Sachbearbeiter im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung V/6 „Abfallvermeidung, -verwertung und –beurteilung“, Schwerpunktthemen Verwertung, Untersuchung und Deponierung von mineralischen Baurestmassen und Aushubmaterialien; u. a. Mitarbeit an der Deponieverordnung 2008 (insbesondere Abfalluntersuchungsverfahren), Erarbeitung der Novelle 2014 zur Deponieverordnung 2008, Überarbeitung der Verwertungsvorgaben zur Verwertung von Bodenaushubmaterialien im Zuge der Erstellung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2011 und 2017 und Mitarbeit an der „Recycling-Baustoffverordnung 2015“