Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft Schutzverband gegen Umweltkriminalität

Diskussion Berufsrecht und Marktzugang

20. März 2019, 14:30 Uhr

Im Rahmen der von der Bundesregierung bereits 2017 angekündigten Verwaltungsvereinfachung ist geplant, die Voraussetzungen für das Sammeln und Behandeln von Abfällen zu erleichtern. So soll unter anderem der § 24a AWG umgestaltet werden und das Erfordernis eines Zwischenlagers als Voraussetzung für das Sammeln nicht gefährlicher Abfälle fallen.

Die Liberalisierung stößt aber nicht nur auf Zustimmung. Kann in Zukunft jeder Kehrdienst oder Entrümpler unbeschränkt Entsorgungsdienstleitungen anbieten? Wird es dadurch zu Qualitätsverlusten kommen? Die Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft veranstaltet daher am 20. März 2019 eine Diskussion über Fragen des Berufsrechts und des Marktzugangs. Die Sicherung der Qualität in der Abfallwirtschaft ist uns dabei ebenso wichtig wie die geplante Entschärfung des § 24a AWG oder die Frage wer in Zukunft als Abfallersterzeuger gelten soll. Bis jetzt haben Sektionschef DI Christian Holzer (BMNT), DI Martin Car (BRV), DI Walter Scharf (ÖWAV) und Mag. Daisy Kroker (VOEB) ihr Kommen zugesagt.

Die Diskussion findet am Mittwoch, den 20. März 2019, ab 14:30 Uhr in den Räumlichkeiten der Anwaltssozietät Draskovits Unger, Amerlingstraße 19, 1060 Wien (gegenüber der U3-Station Neubaugasse) statt. Bereits ab 13:30 Uhr lädt der Verein zu einem Mittagsbuffet.

DI Christian Holzer (BMNT)

DI Christian Holzer
(BMNT)

DI Walter Scharf (ÖWAV)

DI Walter Scharf 
(ÖWAV)

Mag. Daisy Kroker (VOEB)

Mag. Daisy Kroker 
(VOEB)

DI Alois Fürnkranz (GÖA und VOEB)

DI Alois Fürnkranz 
(GÖA und VOEB)

DI Mag. Thomas Kasper (GÖA und BRV)

DI Mag. Thomas Kasper 
(GÖA und BRV)

Ing. Gerhard Schauerhuber (GÖA und WKO)

Ing. Gerhard Schauerhuber
(GÖA und WKO)

DI Martin Car (BRV)

DI Martin Car
(BRV)