Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft Schutzverband gegen Umweltkriminalität

AGBs

1. Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmietung der Räumlichkeiten und Veranstaltungen im Martinsschlössl, unabhängig ob es sich um vom Weintourismus Burgenland oder Privaten oder Unternehmen angebotene Feste, Workshops und Events handelt. Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung durch die Kundin / den Kunden aktuelle Fassung. 
Mit der Buchung erklärt sich die Kundin / der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Buchung der Kundin / des Kunden stellt ein verbindliches Anbot dar. Die Annahme des Angebotes der Kundin / des Kunden durch den Weintourismus Burgenland erfolgt durch die Bestätigung der vorgenommenen Buchung. Weintourismus Burgenland ist berechtigt, eine Buchung ohne Angaben von Gründen abzulehnen
 
2. Allgemeine Nutzungsrechte und Auflagen des Martinsschlössls
Die Veranstaltung kann nur in der gebuchten Art und Weise abgewickelt werden. Die Veranstalterin / der Veranstalter hat dem autorisierten Personal des Weintourismus Burgenland Folge zu leisten.
Die Veranstalterin / der Veranstalter ist verpflichtet, die für den Charakter der Veranstaltung geltenden behördlichen Vorschriften unaufgefordert zu erfüllen. Sämtliche aus der Veranstaltung erwachsenden Kosten wie Steuern, Gebühren und Abgaben wie AKM sind ausschließlich von der Veranstalterin / vom Veranstalter zu tragen.
 
Amtlichen Kontrollorganen ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten und Flächen, in denen die Veranstaltung stattfindet bzw. zu allen mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehenden Räumlichkeiten und Flächen jederzeit gestattet.
Die Gänge und Notausgänge (Fluchtwege), die Notbeleuchtung, die Fluchtwegorientierungsbeleuchtung und die Brandbekämpfungseinrichtungen dürfen weder verstellt noch verhängt werden.
Gemäß Österreichischem Tabakgesetz gilt im Martinsschlössl ein generelles Rauchverbot. Die Veranstalterin / Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass im Verbotsbereich nicht geraucht wird und muss sich „ernsthaft“ bemühen, das Rauchgesetzt durchzusetzen (Bemühungspflicht).
 
Die Verwendung von offenem Licht und Feuer ist untersagt.
Bei allen Veranstaltungen hat die Veranstalterin / der Veranstalter selbst für eine ausreichende „Erste Hilfeleistung“ zu sorgen.
Sollte die Veranstalterin / der Veranstalter während der Veranstaltung musikalische Darbietungen planen, so ist er verpflichtet, dem Weintourismus Burgenland die Details rechtzeitig bekanntzugeben. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Veranstalterin / des Veranstalters. Für Gesundheitsschäden, die auf Lärmbeanspruchung während einer Veranstaltung zurückzuführen sind, trägt die Veranstalterin / der Veranstalter die volle Haftung. Sie / er verpflichtet sich, den Weintourismus Burgenland gegenüber Dritten aus diesem Titel klag- und schadlos zu halten.
 
Die Veranstalterin / der Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Weintourismus Burgenland schriftlich mitzuteilen und die Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Anbringung muss durch Fachpersonal durchgeführt werden und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Sämtliche mit dem Auf- und Abbau verbundene Kosten gehen zu Lasten der Veranstalterin / des Veranstalters.
 
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter oder Beauftragte der Veranstalterin / des Veranstalters verursacht werden, haftet diese / dieser selbst und sind dem Weintourismus Burgenland voll zu ersetzen. Gegebenenfalls wird Weintourismus Burgenland den Abschluss geeigneter Versicherungen von der Veranstalterin / vom Veranstalter verlangen. Weintourismus Burgenland haftet für Beschädigungen eingebrachter Gegenstände oder Verluste derselben nur bei grob fahrlässigem Eigenverschulden und keinesfalls für das Verschulden von Drittfirmen.
In sämtlichen Räumlichkeiten herrscht absolutes RAUCHVERBOT.
 
Das Martinsschlössl befindet sich in einem Wohngebiet: Die Türen und Fenster sind ab 22 Uhr geschlossen zu halten und auf der Terrasse ist unangemessener Lärm, der das ortsübliche Maß überschreitet, zu vermeiden. 
Sollte ein Schlüssel für die Nutzung übergeben werden, ist für die Schließung der Räume Sorge zu tragen. Bei Verlust des Schlüssels sind die Folgekosten zu tragen.
 
3. Gastronomie
Eine eventuelle gastronomische Betreuung der Gäste erfolgt durch die Veranstalterin / den Veranstalter selbst. Die Veranstalterin / der Veranstalter ist, wenn eine Buchung der dafür vorgesehen Räumlichkeiten vorliegt, berechtigt, in der Küche sowie im vorgesehenen Schank- und Cateringbereich des Erdgeschosses einen gewerbsmäßigen Ausschank bzw. eine gewerbsmäßige Verabreichung von Speisen vorzunehmen bzw. durch von der Veranstalterin / dem Veranstalter beauftragte Personen / Unternehmen vornehmen zu lassen. Die Einhaltung der gastgewerblichen Vorschriften (hygienerechtlich, arbeitsrechtlich usw.) obliegt der Veranstalterin / dem Veranstalter. Sie / er verpflichtet sich, Weintourismus Burgenland gegenüber Forderungen Dritter aus diesem Titel klag- und schadlos zu halten.
 
Für den Küchenbetrieb muss dem Weintourismus Burgenland eine verantwortliche Person genannt werden. Diese für den Küchenbetrieb verantwortliche Person hat folgende Punkte einzuhalten. 
• Sämtliche Einrichtungen in der Küche, vor allem die Küchengeräte, das Geschirr und das Besteck sind pfleglich zu behandeln.
• Beschädigungen jeglicher Art sind umgehend dem Weintourismus Burgenland zu melden. Im Falle von Beschädigungen an Geschirr und Besteck ist dies zusätzlich in die dafür aufliegende Liste einzutragen.
• Arbeitsflächen, Spülen, Herd, Geschirrspüler und andere Maschinen sind nach dem Gebrauch wieder zu säubern. Benutztes Besteck und Geschirr sowie benutzte Gläser müssen ebenso gereinigt werden und in die dafür vorgesehen Schränke verstaut werden. Die Sicherheitsdatenblätter der Reinigungsmaterialien liegen in der Küche und in der Genusslounge auf. Für unsachgemäße Verwendung der vorhandenen Reinigungsmittel sowie durch die Verwendung auftretende Gesundheitsschäden übernimmt der Weintourismus Burgenland keine Haftung.
• Die Geschirr- und Gläserspüler müssen in leerem und sauberem Zustand hinterlassen werden.
• Der Fußboden ist bei starker Verschmutzung nass zu säubern, ansonsten muss die Küche stets besenrein hinterlassen werden.
• Die Veranstalterin / der Veranstalter wird gebeten, bei Verlassen des Martinsschlössls alle Geräte und Leuchtmittel auszuschalten.
• Sämtliche Einrichtungsgegenstände sowie Küchengeräte, Besteck, Gläser, Geschirr usw. dürfen keinesfalls entwendet bzw. mitgenommen werden, auch nicht nur vorübergehend. Sollte dagegen verstoßen werden, behält sich der Weintourismus Burgenland vor, die fehlenden Gegenstände in Rechnung zu stellen.
 
4. Müllentsorgung
• Speisereste sowie Reste von verderblichen Lebensmitteln dürfen nicht in der Küche bzw. in den Kühlschränken hinterlassen werden. Die Entsorgung von diesen in Becken und Toiletten ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandeln sind die Kosten für eine nötige Rohrreinigung von der Veranstalterin / vom Veranstalter zu tragen.
• Nassabfälle sowie geruchsbelästigender Müll sind umgehend nach dem Küchenbetrieb in den dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen. Selbes gilt für sonstige Abfälle, sofern die Müllsäcke voll sind.
• Leere Kisten, Kartonage oder sonstiger Müll sind nicht am Müllplatz abzustellen. Die Mülltrennung ist einzuhalten, für die Müllentsorgung stehen folgende Mülltonnen zur Verfügung: Altspeisefett, Bioabfall, Glascontainer, Küchenabfälle, Metallverpackungen, Restmüll sowie Verpackungspapier und Kartonagen.<br><br>
5. Werbung
• Dem Weintourismus Burgenland ist es gestattet, Fotos von verschiedenen Veranstaltungsbereichen anzufertigen.
• Bei der Bezeichnung des Veranstaltungsortes muss der Wortlaut „Martinsschlössl“ Verwendung finden und dieser in neutraler Textform eingesetzt werden. 
 
6. Veranstaltungen, Events, Workshops
• Weintourismus Burgenland veranstaltet diverse Events und kann eine Teilnahme an diesen erst dann garantieren, wenn die Teilnehmerin / der Teilnehmer die Eintrittskarte spätestens 8 Tage vor dem Termin käuflich erwirbt. Die Zahlung gilt als Teilnahmebestätigung.
• Gutscheine gelten nicht als Eintrittskarten und können nur beim Weintourismus Burgenland in solche getauscht werden.
• Eine Stornierung seitens der Teilnehmerin / des Teilnehmers ist leider nicht möglich. Sollte die Veranstaltung oder das Event vom Weintourismus Burgenland abgesagt werden, kann entweder ein Alternativtermin gewählt oder der Eintrittspreis rückerstattet werden.
 
7. Leistungen und Verrechnung
• Für Unfälle und sonstige Schäden während aller Veranstaltungen wird lediglich eine Haftung im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht übernommen. Bei Unfällen und Schäden auf dem Weg zum und vom Martinsschlössl wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme an Exkursionen und Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Weiters haftet der Weintourismus Burgenland nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidungsstücken usw.
• Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der gebuchten Räumlichkeiten sowie des gewünschten Mobiliars, soweit im Hause vorhanden. Weintourismus Burgenland behält sich den Anspruch der Mietbezahlung einer nicht durchgeführten Veranstaltung vor.
• Die erforderlichen Hygieneartikel für den Sanitärbereich sowie die Endreinigung nach der Veranstaltung sind im vereinbarten Nutzungsentgelt inkludiert. Weintourismus Burgenland behält sich das Recht bei außerordentlicher Verschmutzung des Bestandsobjektes vor, zusätzliche Endreinigungskosten in Rechnung zu stellen. Die Nachfüllung der Hygieneartikelspender sowie eventuell erforderliche Reinigungen während der Veranstaltung obliegen dem Veranstalter.
• Unsere Preise verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben. Wir verweisen auf die jeweils gültige Preisliste.
• Die Rechnung wird zum Tage der Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar.
• Tritt der/die Mieterin bzw. der/die Teilnehmer/in aus einem nicht vom Weintourismus Burgenland zu vertretenden Grund von der Buchung zurück, ist er verpflichtet folgende Stornogebühren zu bezahlen:
 Bei Rücktrittserklärung ab dem 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung gestellt.
 Bei Rücktrittserklärung ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 75% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung gestellt.
 Bei Rücktrittserklärung ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 100% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung gestellt.
• Weintourismus Burgenland ist berechtigt jederzeit das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
a) durch die Veranstaltung der reibungslose Geschäftsbetrieb gefährdet ist.
b) der Ruf sowie die Sicherheit der Weintourismus Burgenland gefährdet sind und 
c) im Falle höherer Gewalt.
Keinesfalls ist die Veranstalterin / der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber des Weintourismus Burgenland berechtigt.
 
8. EDV-Verarbeitung und Kundendaten
• Die Kundin / Der Kunde stimmt zu, dass die bei der Buchung angeführten persönlichen Daten über sie / ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden, im jeweils notwendigen Ausmaß, zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Kundenpflege sowie für Marketingzwecke verwendet. Ferner stimmt die Kundin / der Kunde zu, Rechnungen in Form einer PDF-Datei per E-Mail an die von der Kundin / vom Kunden bekannt gegebenen E-Mailadresse sowie Zusendungen zu Werbezwecken Weintourismus Burgenland mittels elektronischer Post – beispielsweise per E-Mail, Whats App oder SMS – zu erhalten. Diese Zustimmung kann jederzeit per E-Mail an info@weintourismusburgenland.at widerrufen werden. Im Rahmen der Kundenpflege werden die Daten vom Weintourismus Burgenland nicht an andere Unternehmen weitergegeben.<br><br>
9. Verpflichtung zur Einhaltung eventueller Maßnahmen zum Schutz aller: 
Die Kundin / der Kunde stimmt zu, dass er/sie als Veranstalterin / Veranstalter und Mieterin /Mieter von Veranstaltungsräumen im Martinsschlössl und als Veranstalterin /Veranstalter einer privaten Feier bzw. Teilnehmerin / Teilnehmer eines Workshops die aktuell gültigen Maßnahmen der Bundesregierung (Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) einhalten und Weintourismus Burgenland gänzlich schad- und klaglos halten wird, falls die Bestimmungen der Regierung nicht eingehalten werden. 
 
Gerichtsstand: Bezirksgericht Eisenstadt
 
Stand: 9. Juni 2022